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Orgeln in den Kirchen Muri und Gümligen
Alle drei Orgeln im Besitz der Kirchgemeinde Muri-Gümligen wurden von der Firma Orgelbau Thomas Wälti erbaut und bis heute gepflegt.
Nach Abschluss des Orgelbaus in der Kirche Gümligen im Jahr 2003 entstand eine RaBE-Sendung mit Thomas Wälti
Die Orgeln in den Kirchen Muri und Gümligen dienen vor allem der Begleitung der Gottesdienste durch die Organistinnen und Organisten der Kirchgemeinde. Regelmässig erklingen sie bei Konzerten. Im kleinen Saal des Kirchgemeindehauses in Muri steht eine weitere (Üb-)Orgel.
Orgel Kirchgemeindehaus Muri
Die Orgel im Kleinen Saal des Kirchgemeindehauses Muri steht für Übzwecke zur Verfügung (auswärtige OrganistInnen beachten bitte die Weisungen unten!). Anlässe der Kirchgemeinde haben Vorrang. Der Raum ist regelmässig für zahlreiche Veranstaltungen genutzt.
Weisungen zur Benützung der Orgeln
- Die drei Orgeln sind Eigentum der Kirchgemeinde Muri-Gümligen. Die beiden Orgeln in den Kirchen dienen in erster Linie gottesdienstlichen Zwecken. Zu Übungszwecken steht eine dritte Orgel im KGH Muri zur Verfügung.
- Amtierende Organist/innen haben Vorrang vor Übenden.
- Kirchliche Anlässe haben Vorrang vor dem Üben durch die Organist/innen. Die regelmässigen Übungszeiten der Organist/innen sind im Reservierungssystem einzutragen, damit die Belegungen ersichtlich sind und keine anderen Reservationen vorgenommen werden können.
- Die Organist/innen der Kirchgemeinde Muri-Gümligen sind berechtigt, auf den ihnen anver-trauten Orgeln Unterricht zu erteilen und ihre Schüler auf diesen üben zu lassen.
- Die Orgeln in den Kirchen stehen nur Personen mit Ausweis I oder höher zur Verfügung. Andere Orgelbenützer/innen können auf der Orgel im KGH Muri proben. Benützungsgesuche sind an die Musikkommission zu richten. Auf eine Benützungsgebühr wird verzichtet, sofern die Übenden Mitglieder der Kirchgemeinde Muri-Gümligen sind.
- Orgelbenützer/innen, die nicht Mitglieder der Kirchgemeinde Muri-Gümligen sind, bezahlen pro Quartal eine Gebühr von CHF 75. Diesen Personen steht die Orgel im Kirchgemeinde-haus Muri zur Verfügung.
- Alle Orgelbenützer/innen haben die Orgeln sorgfältig und sachgerecht zu behandeln. Sie haften für eventuelle Schäden. Bei Fehlfunktionen ist sofort die zuständige Koordinatorin zu benachrichtigen, die bei Bedarf die Musikkommission (Präsidium) avisiert.
- Es darf nicht in Strassenschuhen gespielt werden. Nach dem Spielen sind Motor, Licht und Heizung auszuschalten.
Muri, 9.12.2013 Der Kirchgemeinderat