Kirchgemeindeversammlung
Zweimal jährlich sind die Stimmberechtigten zu einer ordentlichen Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Die Versammlungen finden jeweils im Juni und im Dezember nach einem Gottesdienst statt.
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung am Sonntag, 8. Dezember 2024
Wir laden zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung ein: Am Sonntag, 8. Dezember um ca. 11 Uhr in der Kirche Gümligen - anschliessend an den Gottesdienst mit Taufe (Beginn: 10 Uhr). Nach der Versammlung laden wir gerne zum Kirchenkaffee ein.
Die Traktandenliste sieht wie folgt aus:
1. Rück- und Ausblick neue Legislatur, Leitbild
2. Budget 2025; Genehmigung
3. Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2025 - 2028
4. Verabschiedung Walter Thut und Maria Louise Pulver
5. Informationen / Verschiedenes
Die Versammlung ist öffentlich. Antrags- und stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt spätestens zwanzig Tage nach der Versammlung auf der Verwaltung der Kirchgemeinde während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen das Protokoll oder Teile davon Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.
Nach der Versammlung kann gegen die Beschlüsse und/oder die Durchführung der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde eingereicht werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage.
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).
Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung Walter Thut
Die Präsidentin des Kirchgemeinderats Anaël Jambers
Die Traktandenliste sieht wie folgt aus:
1. Rück- und Ausblick neue Legislatur, Leitbild
2. Budget 2025; Genehmigung
3. Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2025 - 2028
4. Verabschiedung Walter Thut und Maria Louise Pulver
5. Informationen / Verschiedenes
Die Versammlung ist öffentlich. Antrags- und stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt spätestens zwanzig Tage nach der Versammlung auf der Verwaltung der Kirchgemeinde während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen das Protokoll oder Teile davon Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.
Nach der Versammlung kann gegen die Beschlüsse und/oder die Durchführung der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde eingereicht werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage.
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).
Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung Walter Thut
Die Präsidentin des Kirchgemeinderats Anaël Jambers