Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung

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So. 10.03.2024, 11.00 bis 12.00 Uhr
Kirche Muri, Thunstrasse 115, 3074 Muri
Traktandenliste1. Kirchgemeinderat: Wahl
2. Informationen / Verschiedenes

Die ausserordentliche Versammlung ist öffentlich. Antrags- und stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Das Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung liegt spätestens zwanzig Tage nach der Versammlung auf der Verwaltung der Kirchgemeinde während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen das Protokoll oder Teile davon Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.

Nach der Versammlung kann gegen die Beschlüsse und/oder die Durchführung der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde eingereicht werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage.
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).

Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung Walter Thut
Die Präsidentin des Kirchgemeinderats Anaël Jambers