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LOCATION:Kirche Muri\, Thunstrasse 115\, 3074 Muri
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DESCRIPTION:Traktandenliste1.	Kirchgemeinderat: Wahl\n2.	Informationen /
  Verschiedenes\n\nDie ausserordentliche Versammlung ist öffentlich.
  Antrags- und stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der
  Kirchgemeinde wohnhaften Personen\, die das 18. Altersjahr zurückgelegt
  haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören. \nDas
  Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung liegt
  spätestens zwanzig Tage nach der Versammlung auf der Verwaltung der
  Kirchgemeinde während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage
  kann gegen das Protokoll oder Teile davon Einsprache beim
  Kirchgemeinderat gemacht werden.\n\nNach der Versammlung kann gegen die
  Beschlüsse und/oder die Durchführung der Versammlung beim
  Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland\, Poststrasse 25\, 3071
  Ostermundigen\, schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde eingereicht
  werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage\, bei Sachentscheiden 30
  Tage.\nVerletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind
  an der Versammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen
  pflichtwidrig unterlässt\, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde
  führen (Art. 49a Gemeindegesetz).\n\nDer Präsident der
  Kirchgemeindeversammlung 	Walter Thut\nDie Präsidentin des
  Kirchgemeinderats 	Anaël Jambers\n\n\nKontakt: gabrielle.ceppi@rkmg.ch\n
 \nWeitere Infos: https://www.rkmg.ch/veranstaltung/44018
SUMMARY:Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung
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