Anpassung Anhang III der Personalverordnung
Erlassänderung – Personalverordnung Anhang III, Muri bei Bern
Erlasstitel Personalverordnung Anhang III
Beschliessende Stelle: Kirchgemeinderat
Datum der Inkraftsetzung: 01.01.2027
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Der Kirchgemeinderat Muri-Gümligen hat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 beschlossen, Anhang III der Personalverordnung neu zu erlassen.
Der angepasste Anhang III kann bei der Kirchgemeinde Muri-Gümligen oder unter beiliegendem Dokument eingesehen werden. Er tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Kontaktstelle
Reformierte Kirchgemeinde Muri-Gümligen Kranichweg 10 3074 Muri b. Bern
Erlasstitel Personalverordnung Anhang III
Beschliessende Stelle: Kirchgemeinderat
Datum der Inkraftsetzung: 01.01.2027
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Der Kirchgemeinderat Muri-Gümligen hat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 beschlossen, Anhang III der Personalverordnung neu zu erlassen.
Der angepasste Anhang III kann bei der Kirchgemeinde Muri-Gümligen oder unter beiliegendem Dokument eingesehen werden. Er tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Kontaktstelle
Reformierte Kirchgemeinde Muri-Gümligen Kranichweg 10 3074 Muri b. Bern