Änderungen in den Verordnungen

Bild wird geladen...
Öffentliche Publikation
Der Kirchgemeinderat Muri-Gümligen hat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 beschlossen, zwei Verordnungen zu revidieren:

Gebührenverordnung KUW vom 16. Februar 2023
Die neue Verordnung kann bei der Kirchgemeinde Muri-Gümligen oder unter Gebührenverordnung KUW eingesehen werden.

Personalverordnung
Artikel 22 der Personalverordnung wird aufgehoben (neu integriert in Anhang II). Die Anhänge I und II der Personalverordnung werden neu erlassen. Die angepasste Verordnung kann bei der Kirchgemeinde Muri-Gümligen oder unter Personalverordnung eingesehen werden.

Beide neue Verordnungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2026 in Kraft (Personalverordnung: zusätzlich vorbehältlich der Genehmigung durch die Steuerverwaltung). Beide Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die beiden Beschlüsse des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Namens des Kirchgemeinderates Muri-Gümligen
Die Verwalterin:
Irene Haldimann