Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung

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Sie sind herzlich zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung eingeladen am Sonntag, 16. April um 11 Uhr in der Kirche Gümligen.

Die Traktandenliste

1. Pfarrwahl; Bestätigung
2. Sanierung Flachdach mit PV-Anlage, Kranichweg 10; Verpflichtungskredit
3. Sanierung Grundstücksentwässerung Kirche und Kirchgemeindehaus Gümligen; Verpflichtungskredit
4. Vergabungen Inland und Ausland 2022; Genehmigung Nachkredit
5. Informationen / Verschiedenes

Die ausserordentliche Versammlung ist öffentlich. Antrags- und stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.

Das Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung liegt spätestens zwanzig Tage nach der Versammlung auf der Verwaltung der Kirchgemeinde während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen das Protokoll oder Teile davon Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.

Nach der Versammlung kann gegen die Beschlüsse und/oder die Durchführung der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde eingereicht werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).

Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung: Walter Thut
Die Präsidentin des Kirchgemeinderats ad interim: Annina Amonn